Aus der 23. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Offenbach vom 26.03.2024
zu TOP 1. Bebauungsplan "Queichwiesenquartier" - Bebauungskonzept: Zur Vorbereitung der Bebauung zwischen Schwimmbad und Tibolin wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Daraus ergibt sich, dass Lämrschutzmaßnahmen, insbesondere im Nordbereich, erforderlich sind. Dafür gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten, u.a. eine Schallschutzwand direkt an der Ortsumgehung. Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Planung des Baugebietes auf der Grundlage der Entwürfe des Planungsbüros in Abstimmung mit den Erfordernissen zum Schallschutz weiter zu entwickeln.
zu TOP 2. Parkraumkonzept Jakobstraße / Hochstadter Straße: Auf Grund der bisher ungeordneten Parkraumnutzung ist die Erstellung eines Parkraumkonzeptes in der Jakobstraße und Hochstadter Straße erforderlich. Zudem sind in dem dortigen Bereich eine Vielzahl von öffentlichen Parkständen verblasst. Das entsprechende Konzept zur Neuordnung der öffentlichen Parkstände wurde besprochen. Dabei wird festgehalten, dass Änderungen, insbesondere im mittleren Bereich der Jakobstraße (Abstände und Anzahl der Parkstände), erforderlich sind. Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Änderungsvorschläge auf Basis des erstellten Konzeptes zu prüfen.
zu TOP 3. Gestaltung der Rankbögen: Für die geplante Gestaltung der Rankbögen wurden die Kosten durch die beauftragte Künstlerin Frau Elke Pfaffmann ermittelt. Aufgrund der Langlebigkeit wurde sich bei der Ausführung der Figuren und Ortswappen für emaillierte Bleche ausgesprochen. Die Kosten für die Herstellung der Figuren liegen bei 16.428,00 € brutto und der Ortswappen bei 8.385,93 € brutto. Die Montage auf den Rankbögen ist nicht Bestandteil der Kosten, dies muss in Absprache durch den Bauhof erfolgen. Für die Gestaltung der Rankbögen stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 keine Haushaltsmittel zur Verfügung, diese sind außerplanmäßig bereits zu stellen. Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig bei einer Enthaltung dem Hauptausschuss, die Figuren und Ortswappen, gemäß den Ausführungen der Künstlerin Frau Elke Pfaffmann, zu beauftragen. Die dafür benötigten Haushaltsmittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
zu TOP 4. Kommunale Kindertagesstätte "Queichhüpfer" hier: Sonnensegel für den Außenbereich: Für das Außengelände der Kindertagesstätte wird je ein Sonnensegel im Spielbereich der Kleinkinder und im Bereich der Hangrutsche erforderlich. Hierzu wurden diverse Anbieter angefragt. Bisher hat nur die Firma Horn GmbH & Co.KG aus Offenbach ein Angebot abgegeben. das vor. Das Angebot umfasst alle hierfür erforderlichen Arbeiten, einschließlich das Herstellen von Betonfundamenten im Bereich der Hangrutsche. Die Möglichkeit eines Alternativangebotes zur Ausführung der Betonfundamente (durch andere Firmen bzw. die Gemeinde) wird mit einer Auftragsvergabe von Seiten der Verwaltung angefragt. Der Bauausschuss beauftragt einstimmig die Firma Horn mit der Lieferung der gewünschten Sonnensegel .
zu TOP 5. Aufstellung eines Bebauungsplans "Westlich der Waldstraße" der Ortsgemeinde Ottersheim; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB: Die Ortsgemeinde Ottersheim plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Westlich der Waldstraße“. Das Baugebiet dient der Förderung der Wohnbauentwicklung als Eigenentwicklung für die ortsansässige Bevölkerung. Die Ortsgemeinde Offenbach hat im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.Der Bauausschuss stimmt einstimmig der Abgabe einer zustimmenden Stellungsnahme zu.
zu TOP 6.1 Bauvoranfrage, Umbau zu fünf Wohneinheiten auf ehemalig landwirtschaftlichem Grundstück, Böhlweg 7: Auf dem Grundstück befindet sich eine landwirtschaftliche Halle sowie ein Wohngebäude. Die landwirtschaftliche Nutzung des Hofes liegt nicht länger als sieben Jahre zurück. Eine Neuregelung des § 35 Abs. 4 BauGB ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, dass sonstige Vorhaben im Sinne dieses Paragrafen zulässig sein können und die typischerweise und häufig beeinträchtigten öffentlichen Belange nicht entgegengehalten werden können. Es handelt sich ausnahmslos um Fälle im Außenbereich zulässigerweise vorhandener Bauten, die den sonstigen Vorhaben des § 35 Abs. 2 BauGB zuzurechnen sind. Insbesondere werden Nutzungsänderungen (z. T. in Form sog. Entprivilegierung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude) und Ersatzbauten für alte Wohngebäude oder von Erweiterungen von Wohngebäuden und Betrieben erfasst. Die landwirtschaftliche Halle soll bestehen bleiben und weiterhin als Lagerhalle genutzt werden. Im bestehenden Wohngebäude sollen fünf Wohneinheiten entstehen, zwei davon barrierefrei. Geplant ist, „bezahlbaren Wohnraum“ zu schaffen auf insgesamt 350,00 m². Zur bestehenden Lagerhalle wird ein Abstand von 6,00 m eingehalten. Die erforderlichen zehn Stellplätze werden vor dem Wohngebäude im südlichen Bereich des Grundstückes nachgewiesen. Im Bauauschuss bestehen diverse Bedenken, so dass der Beschlussvorschlag, nämlich dem Gemeinderat zu empfehlen, sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Umbau eines Wohngebäudes zu fünf Wohneinheiten auf einem vormals landwirtschaftlich genutzten Grundstück zu erteilen, mit 3 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und fünf Enthaltungen nur knapp befürwortet wurde.
zu TOP 6.2 Befreiungsantrag, Errichtung eines Carports, Pommernring 9: Der Bauausschuss erteilt einstimmig sein Einvernehmen zur Errichtung des Carports.
zu TOP 6.3 Bauvoranfrage, Errichtung eines Doppelhauses, Obergasse 9,11: Der Bauausschuss erteilt einstimmig sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Doppelhauses im hinteren Bereich der Obergasse 9-11.
zu TOP 6.4 Bauvoranfrage, Neubau eines Doppelhauses, Böhlweg: Der Bauausschuss erteilt einstimmig bei zwei Enthaltungen sein Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garagen im westlichen Bereich des Böhlwegs zwischen bereits bestehenden Gebäuden.